Ob ich über Eprimo und die Schlussabrechnung schreibe oder nicht, habe ich lange überlegt. Jetzt bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Schlussabrechnung zumindest für den Gasvertrag einen Artikel wert ist.

Warum? Weil ich, wie hunderte andere Kunden und ehemalige Kunden von Eprimo, total unzufrieden bin.

Eprimo – unser Gasvertrag

Dass es im letzten Jahr zu Preissteigerungen kam, ist soweit bekannt und alle haben es irgendwie geschafft. Angefangen haben wir bei Eprimo mit einem Ökogastarif im Jahr 2021.
Eprimo Gas

Damals noch mit einem Arbeitspreis von 5,32 ct/kWh. Ab dem 13. Monat sollte der Preis auf 5,82 ct/kWh steigen. Damit ließ es sich gut leben. Mit fünf Personen, davon drei Kindern, die durchaus pubertierende Duschgewohnheiten hatten, ließ sich das Ganze bewerkstelligen.

Zum neuen Vertragsjahr 2022 kam dann schon ein klein wenig Schlucken auf, als der vereinbarte Arbeitspreis nicht bei 5,82 ct/kWh lag, sondern aufgrund der Preissteigerungen auf 10,50 ct/kWh stieg. Immerhin blieb der Grundpreis mit 180,12 €/Jahr oder 15,01 € pro Monat gleich.

Eprimo Gas

Im September 2022 gab es dann ein Schreiben, bei dem zu einer Anpassung des Abschlagsplans geraten wurde.

Guten Tag Frau Sandra Borchert,

die angespannte Lage auf den Energiemärkten in den letzten Monaten sorgt für eine Steigerung der Beschaffungskosten und das wirkt sich auch auf Ihren Preis aus. Ihre kalkulierte monatliche Abschlagshöhe reicht nun voraussichtlich nicht mehr aus, um die erwarteten Kosten für den Verbrauch abzudecken. Daher kann es zum Ende des Abrechnungszeitraums zu einer Nachzahlung für Sie kommen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen um bis zu 60 % zu erhöhen. In unserem letzten Schreiben zur Preiserhöhung finden Sie alle Preisinformationen im Detail. Nutzen Sie diese Angaben gerne, um den neuen Abschlag zu berechnen.

Zitatquelle: Kunden-Email seitens des Versorgers
gesagt, getan. Wir haben also unseren Abschlag erhöht.
Abschlag Erhöhung

Mehr ging dann wirklich nicht mehr.

Eprimo 2023 und das Vertragsende

Da zum 01.01.2023 der Preis erneut angepasst wurde, und wir dann inzwischen bei 14,81 ct/kWh lagen, haben wir fristgerecht zum Vertragsende gekündigt.
Eprimo Gas

Auch die neuen Vertragsbedingungen, die uns als Bestandskunden vorgeschlagen wurden, waren so utopisch, dass wir nicht davon zu überzeugen waren, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. Leider habe ich von den vorgeschlagenen Bedingungen keinen Screenshot gemacht. Auf jeden Fall war der Grundpreis utopisch. Wenn ich mich recht entsinne, wäre es auf einen Abschlag (inklusive Gaspreisbremse) von ca. 600 Euro im Monat hinausgelaufen.

Eprimo – die Schlussabrechnung

Im Normalfall gibt es ja relativ zügig nach Vertragsende die Schlussabrechnung für den jeweiligen Vertrag.
Also haben wir pünktlich unseren Zählerstand mitgeteilt und das große Warten begann. Das Warten auf die Schlussrechnung.

Es erfolgte unsererseits am dem 17.04.2023 immer wieder eine Anfrage über das Kundenportal, wo die Schlussabrechnung denn wohl bliebe. Schließlich haben wir freiwillig deutlich mehr Abschlag gezahlt und deutlich weniger verbraucht, als vertraglich vereinbart. Sodass nach einer großen Rechnung ein vierstelliges Guthaben aufgelaufen sein müsste.
Für die Erstellung der Endabrechnung hat der Versorger sechs Wochen Zeit.

Was tun, wenn gar keine Rechnung kommt?
Ihr Anbieter muss die Rechnung für Strom oder Gas spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen. Ein Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten. Kommt Ihre Rechnung nicht pünktlich, sollten Sie diese beim Versorger anmahnen.

Zitatquelle: Verbraucherzentrale

Nach sechs Wochen passierte: Nichts. Gar nichts. Auch auf der Facebookseite des Anbieters mehren sich die Stimmen unzufriedener Kunden. Wir sind nicht allein mit unserem Problem. Was die Angelegenheit natürlich nicht besser macht.
eprimo facebook

Mit Standardfloskeln kann ich inzwischen fast nicht mehr umgehen. Die Energiepreisbremse kam nicht plötzlich um die Ecke und ein großes Unternehmen sollte durchaus in der Lage sein, Programmierer zu beschäftigen, die die Rechnungsumstellung zügig und zufriedenstellend programmieren. Andere Unternehmen schaffen das ja schließlich auch.

Am 16.05.2023 habe ich dann tatsächlich über ein Formular der Bundesnetzagentur meine Beschwerde formuliert und bei Eprimo eingereicht.
Gab es da schon Rückmeldung? Naja, zumindest eine standardisierte Antwortmail. Die ist aber inzwischen auch schon eine Woche alt und es ist nichts passiert.

Als Kunde beziehungsweise ehemaliger Kunde bleibt man ganz schön im Regen stehen.
Immerhin arbeitet die Firma jetzt schon ziemlich lange mit unserem Geld und das ganze als zinsloses Darlehen. Wenn wir wüssten, wie hoch unser Guthaben ist, könnten wir inzwischen sogar Verzugszinsen gelten machen.

Seit dem 27. Juli 2021 müssen Energielieferverträge u.a. Regelungen bei einer ungenauen oder verspäteten Abrechnung enthalten (§ 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 EnWG). Erstellt Ihr Lieferant die Abrechnung zu spät, sollten Sie Ihren Vertrag dahingehend prüfen. Zudem können Sie ihm eine Frist zur Abrechnung und ihn damit „in Verzug“ setzen. Dadurch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Verzugszinsen (z.B. auf verbleibende Guthaben) verlangen und unter Umständen Schadensersatz geltend machen. Um sicherzugehen, dass Ihre Aufforderung dem Lieferanten zugeht, sollten Sie dies per Einwurfeinschreiben tun.

Zitatquelle: Bundesnetzagentur

Verzugszinsen – Berechnung und Höhe
Allerdings darf der Gläubiger keine Zinsen in x-beliebiger Höhe verlangen. Vielmehr gelten für die Verzugszinsenberechnung feste Regeln, die in § 288 BGB aufgeführt sind:

Gesetzlicher Verzugszins: Seine Berechnung richtet sich nach § 288 BGB.
Gesetzlicher Verzugszins: Seine Berechnung richtet sich nach § 288 BGB.
Der Verzugszins besteht aus dem Basiszinssatz und einem zusätzlichen Geldbetrag zusammen.
Der Basiszinssatz ist ein veränderlicher Zinssatz zur Bewertung von Kapitaldienstleistungen. Er wird im Halbjahrestakt (jeweils zum 1.1. und zum 1.7.) von der Deutschen Bundesbank neu ermittelt und amtlich bekanntgegeben.
Aktuell liegt der Basiszinssatz immer noch bei -0,88 Prozent (Stand: 1. Juli 2021).
Die Höhe des Zusatzbetrags richtet sich danach, ob der Schuldner ein Verbraucher oder ein Unternehmer ist.
Wenn der Schuldner ein Verbraucher ist, so wird der Basiszinssatz um fünf Prozentpunkte erhöht.
Unternehmer – und damit auch Selbstständige und Freiberufler – zahlen als Schuldner Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gilt seit dem 29.7.2014, davor galten acht Prozentpunkte).

Zitatquelle: Schuldnerberatung

Hm, damit läge die Höhe der Verzugszinsen bei knapp 10 Prozent. Das würde sich eigentlich schon lohnen!

Eprimo – Fazit

Schade eigentlich, dass ein Unternehmen, mit dem ich zwei Jahre lang bei Strom und Gas zufrieden war sich dermaßen ins Aus katapultiert. Ich bin eigentlich nicht jemand, der gerne öffentlich rummeckert. Eigentlich versuche ich immer, in Person und mit demjenigen, den es betrifft eine Einigung zu finden. Aber die Hinhaltetaktik und die warmen Worte von Eprimo bringen mich nicht weiter. Meine Krawatte hat inzwischen schon Ausmaße, die einmal die Erde umspannen könnten.

Im Social-Media-Bereich wird derzeit seit gut zwei Wochen kommuniziert, dass der Rechnungsversand angelaufen wäre. Ja wo bleibt denn die Rechnung? Fahren Außendienstmitarbeiter jeden einzelnen Kunden an und bringen die Rechnungen persönlich vorbei? Mit einem Blumenstrauß und Kuchen vielleicht?

Auch wenn beim nächsten Energiepreisvergleich Eprimo vielleicht wieder die Nase vorn haben sollte, hat mich diese Erfahrung jedenfalls eins gelehrt: Ich werde wohl nicht als Kunde zurückkommen.

Ob ich mit diesem Artikel die Erstellung der Endabrechnung von Eprimo beschleunigen kann? Ich wage es mal zu bezweifeln. Aber wenigstens konnte ich mir jetzt mal ausführlich Luft machen.

Danke für die Geduld beim Lesen!